Sozialversicherungsabkommen

Das Sozialversicherungsabkommen ist eine Vereinbarung der Bundesrepublik Deutschland mit den Sozialversicherungsträgern verschiedener Staaten, die insbesondere der Vereinfachung des Rentenbezugs aus der deutschen Rentenversicherung im Ausland sowie von Rentenansprüchen aus dem Ausland in Deutschland dient. Gleichzeitig sind vom Sozialversicherungsabkommen aber auch Beitragszahlungen betroffen, die Arbeitnehmer leisten, deren Wohnort und Arbeitsplatz sich in unterschiedlichen Staaten befinden. Abgesehen von der Rentenversicherung können auch Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung vom Sozialversicherungsabkommen betroffen sein. Insbesondere der Krankenversicherung kommt im Rahmen dieser Abkommen eine besondere Bedeutung zu, da die Staatsangehörigen der am Sozialversicherungsabkommen beteiligten Länder in den Vertragsländern in einem gewissen Rahmen Krankenversicherungsschutz genießen, sofern sie einen internationalen Versicherungsausweis vorlegen können. Neben den Mitgliedsstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes bestehen Sozialversicherungsabkommen unter anderem auch mit Australien, Japan, Kanada, den USA, Chile sowie Kroatien und Serbien. Im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen gelten mit Indien und China besondere Entsendeabkommen, die sich lediglich auf die Beitragszahlungen vorübergehend im Ausland beschäftigter Arbeitnehmer beschränken.