Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist in Deutschland ein gesetzlich geregeltes System und unterliegt der staatlichen Kontrolle. Dieses ist den Pflegeversicherungen zugehörig. Die Sozialversicherung wird häufig auch als das Soziale Netz bezeichnet und soll jeder einzelnen Person in Deutschland einen Schutz in Notlagen bieten. Die Sozialversicherung lässt sich in unterschiedliche Sparten einteilen: In die gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Unfallversicherung und in die Arbeitslosenversicherung. So soll dieses System der sozialen Sicherung den einzelnen Personen eine Versicherung anbieten, auch wenn diese keine Versicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen finanzieren könnten. Für die meisten Personenkreise besteht dabei eine Versicherungspflicht. Diese soll dazu dienen, dass die jeweiligen Versicherungsunternehmen keine Auslese nach rentablen Versicherten treffen können. Die Sozialversicherung finanziert sich durch die Beiträge der Versicherungsträger. Diese richten sich in der Regel nach dem Einkommen und werden häufig von den Arbeitnehmern und zur Hälfte von den Arbeitgebern bezahlt und von den Arbeitgebern an die Krankenkassen zur Weiterverteilung abgeführt.