Sofortrente

Da beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung eine gewisse Gestaltungsfreiheit besteht, kann neben der aufgeschobenen Rente ein Versicherungsvertrag zur Zahlung der Sofortrente abgeschlossen werden. In diesem Fall zahlt der Versicherungsnehmer einen höheren Betrag in einen Rentenversicherungsvertrag ein und sichert sich damit das Recht auf die sofortige Rentenzahlung. Im Fall der Sofortrente sind unterschiedliche Vertragsgestaltungen denkbar. So kann die Rentenzahlung zeitlich begrenzt erfolgen, aber es besteht auch die Möglichkeit, eine lebenslange Rente zu vereinbaren. Eine weitere Sondervereinbarung, die in einem Vertrag über die Sofortrente möglich ist, besteht darin, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren, so dass die Rente über den Tod der versicherten Person hinaus gezahlt wird, um auf diese Weise Hinterbliebene für eine gewisse Zeit bis zum Ablauf der Garantiezeit finanziell abzusichern. Die Höhe der Sofortrente ist von der Vertragsgestaltung sowie von der Höhe des Einzahlungsbetrags abhängig. Eine Verzinsung, die auf den eingezahlten Betrag anfällt, wird dem Rentenversicherungsvertrag zugerechnet und erhöht somit die Gesamtleistung.