Selbstverwaltung Rente

Versicherte und Arbeitgeber bestimmen auf der Grundlage der Selbstverwaltung die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Es sind die Beitragszahler, die die wesentlichen Entscheidungen treffen, um die Bereiche Finanzen und Rehabilitation sowie Organisation und Personal zu führen. Die Vertreterversammlung und der Vorstand (Deutsche Rentenversicherung Bund) verfügen über den zweitgrößten öffentlichen Haushalt nach dem Staatshaushalt in Deutschland. Gewählte ehrenamtliche Versicherungsberater sind für die Versicherten deutschlandweit helfend und kostenlos im Einsatz. Sie erteilen Auskunft zu den Fragen der Rentenversicherung und bringen eine große Erfahrung, resultierend aus den Beratungsgesprächen, in eine weitere Tätigkeit der Rentenversicherung mit ein. Die Selbstverwaltung der Rente / gesetzlichen Rentenversicherung (Ergebnis der Sozialversicherungswahlen) erstreckt sich auch auf die Widerspruchsausschüsse. Die Vertreterversammlung und der Vorstand sind für die Selbstverwaltung der Rente die wichtigsten Entscheidungsträger, wobei die Vertreterversammlung für jeweils 6 Jahre als ein Parlament gelten kann. Die Vertreterversammlung ist das höchste Gremium der Rentenversicherung und wählt den Vorstand (sozusagen die Regierung der gesetzlichen Rentenversicherung).