Selbstständig Tätige Vorsorge

Wenn selbstständig Tätige Vorsorge für den Krankheitsfall und den Ruhestand treffen wollen, so stehen ihnen grundsätzlich die privaten Versicherungsunternehmen mit einem umfassenden Angebot zur Verfügung. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass selbstständig Tätige Vorsorge für ihren Ruhestand in der gesetzlichen Rentenversicherung regeln, wenn sie zuvor rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Sie wären dann freiwillig in der gesetzlichen Versicherung abgesichert. Das hat den Vorteil, dass sie unter Umständen für ihren Versicherungsbeitrag auch für den Fall der vorzeitigen Erwerbsminderung abgesichert sind, wenn die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bereits vor 1978 aufgenommen wurde. Darüber hinaus besteht für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung nach 15 Jahren die Möglichkeit, an einer Rehabilitationsmaßnahme teilzunehmen. Es ist auch möglich, dass selbstständig Tätige Vorsorge für den Krankheitsfall als freiwillig Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse treffen. Vor allem dann, wenn vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bereits die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse bestand, kann dieser Schritt sinnvoll sein.