Seekasse

Die Seekasse zählt zu dem See-Sozialversicherungssystem und ist ein Träger der Arbeiter-Rentenversicherung. Als solcher ist die Seekasse ausschließlich für die Mitglieder der Besatzung von Fahrzeugen der deutschen Seefahrt zuständig. Der Hauptsitz dieser Versicherung befindet sich in der Hansestadt Hamburg. Die gesetzlichen Vorgaben zu der Seekasse werden in dem Sozialgesetzbuch, sechstes Buch, in den Paragraphen 127 bis 129 und 135 geregelt. Diese Kasse für Seeleute wurde bereits am 01. 01. 1907 gegründet. Zu diesem See-Sozialversicherungssystem zählen neben der Seekasse auch die See-Krankenkasse, die See-Berufsgenossenschaft, die See-Pflegekasse und die Seemannskasse. Die Seekasse bestand bis zum September 2005 als eigenständiger Versicherungsträger und wurde am 01. 10. 2005 in die neu gegründete 'Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See' eingegliedert. Durch diese Eingliederung betreut diese deutsche Versicherung die Versicherten mit den Berufen aus dem Bereich der Deutschen Bahn, der deutschen Hochseeschifffahrt und im Bereich des Bergbaus. Der Hauptsitz der 'Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See' befindet sich in Bochum.