Scheinselbstständige Rente

Da die Scheinselbstständigkeit eine Versicherungspflicht nach sich zieht, erhalten Scheinselbstständige eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der jeweilige Sozialversicherungsträger überprüft, inwieweit eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. In der Regel beginnt diese Überprüfung mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge durch die jeweilige Krankenkasse, da sie für das Einziehen der Sozialversicherungsbeiträge zuständig ist. Die Deutsche Rentenversicherung klärt sozialversicherungsrechtliche Statusfragen im Rahmen einer Clearingstelle. Dort kann ein Antrag auf Feststellung sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer oder von beiden gestellt werden (dagegen ohne Antrag bei Meldung eines Ehegatten). Stellt der Sozialversicherungsträger eine Versicherungspflicht fest, weil derjenige nicht als Selbstständiger, sondern als Arbeitnehmer zu betrachten ist, muss der Scheinselbstständige dafür die vorgesehenen Beiträge zahlen. Damit sichert der Scheinselbstständige andererseits seine Rente für die spätere Altersversorgung ab. Pflichtbeiträge muss ein Scheinselbstständiger selbst dann zahlen, wenn er Verluste oder weniger als 400 Euro an Einkommen bezieht. So baut der Scheinselbstständige die Rente wenigstens mit dem Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung auf.