Sachbezug Vorsorge

Der Sachbezug als Vorsorge entsteht, wenn ein Arbeitnehmer nicht nur Bargeld, sondern Sachbezüge von seinem Arbeitgeber erhält. Das kann neben freier Unterkunft auch freie Verpflegung sein. Damit werden Sachbezüge generell dem Arbeitsentgelt beigefügt. In einer Gesetzesverordnung wird jedes Jahr ein Entgeltwert für die unterschiedlichen möglichen Sachbezüge geregelt. Sachbezüge unterliegen wie Bargeld der Sozialversicherungsbeitragspflicht. Für 2009 waren 210 Euro für freie Verpflegung und 204 Euro für freie Unterkunft monatlich angesetzt. Eine Form von Sachbezug als Vorsorge ist die Barlohnumwandlung. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Anteil des Barlohns (dafür muss der Arbeitsvertrag geändert werden), der Arbeitgeber leistet einen Sachlohn. Ob ein Anspruch auf Sach- oder Barlohn gegeben ist, entscheidet der Zeitpunkt der Verfügung über den Lohnanspruch des Arbeitnehmers. Zum Sachbezug einer Vorsorge können sogenannte Personalrabatte gezählt werden, die entstehen, wenn ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Betriebsfahrzeug zur privaten Nutzung überlässt und ihm dabei Kostenvorteile von Nichtaufwendungen für ein eigenes Fahrzeug entstehen.