Rürup-Rente

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, gilt als eine seit Jahren vom Staat subventionierte Altersvorsorge. Orientiert an den Leistungskriterien entspricht die Rürup-Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Unterschied dazu ist sie jedoch nicht umlagefinanziert, sondern gilt als kapitalgedecktes Vorsorgeprodukt. Wer sich für diese Variante entscheidet, kann jedoch nicht von einer Kapitalauszahlung profitieren, da diese Altersvorsorge lediglich einer lebenslangen Rentenzahlung dienen soll. Die Rürup-Rente eignet sich in erster Linie für diejenigen, die sich selber um die finanzielle Absicherung im Alter kümmern müssen wie Selbstständige und Freiberufler, die nicht gesetzlich rentenversichert sind. Die Basisrente kann mit einer Versicherungsgesellschaft oder einer Fondsgesellschaft vereinbart werden, wobei der Versicherte selber entscheiden kann, in welcher Form die Beiträge geleistet werden sollen. Da diese Variante steuerlich gefördert wird, müssen bestimmte Faktoren beachtet werden. So darf die angesparte Summe als Rentenzahlung frühestens ab der Vollendung des 60. Lebensjahres geleistet werden und kann nicht vererbt oder übertragen werden.