Rente wegen Todes

Die Rente wegen Todes ist vor allem im Bereich der gesetzlichen Versicherungen zu finden. Bei den privaten Versicherungen spielt sie nur eine untergeordnete Rolle, da dort eine Hinterbliebenenabsicherung in der Regel durch eine einmalige Kapitalzahlung erfolgt. Das gesetzliche Rentensystem kennt hingegen nur eine Hinterbliebenenvorsorge in Form einer Rentenzahlung. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber diese für die noch minderjährigen Kinder und den überlebenden Ehe- beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner vor. Minderjährige Kinder können eine Waisen- oder Halbwaisenrente beantragen. Ehe- oder eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit, die große oder die kleine Witwenrente zu erhalten. Grundsätzlich ist die Gewährung einer Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung an verschiedene Bedingungen geknüpft. So muss der Verstorbene beispielsweise die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Falls alle Bedingungen erfüllt sind, bekommt der Hinterbliebene eine Rente wegen Todes gewährt. Je nach Rentenart und Einzelfall kann die Zahlung dieser Rente befristet oder unbefristet sein. Dabei ist die Rentenhöhe vom Rentenanspruch des Verstorbenen abhängig.