Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die gesetzliche Rentenversicherung sieht bei Erwerbsminderung unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Gewährung einer vollen oder teilweisen Rente wegen Erwerbsminderung vor. Die medizinischen Voraussetzungen für die Rente wegen voller Erwerbsminderung verlangen, dass ein Versicherter aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr als 3 Stunden täglich am Erwerbsleben teilnehmen kann. Der Versicherer prüft entsprechend vorhandene medizinische Gutachten oder gibt diese selbst in Auftrag, um die Minderung der Erwerbsfähigkeit festzustellen. Als versicherungsrechtliche Voraussetzung ist das Vorliegen einer wenigstens fünfjährigen Mindestversicherungszeit notwendig. und es müssen für 3 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Eintreten der Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt worden sein. Anrechnungsfähige Wartezeiten zur Leistung der Rente wegen voller Erwerbsminderung sind unter anderem alle Beitragszeiten und Kindererziehungszeiten sowie Zeiten wegen geringfügiger Beschäftigung durch eine Beitragszahlung des Arbeitnehmers. Eine Sonderregelung erlaubt die Zahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung für Behinderte ohne Mindestversicherungszeit, wenn sie in einer Wartezeit von 20 Jahren ununterbrochen erwerbsgemindert waren.

(Stand 08/2010)