Pflegeleistungen

Pflegeleistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung immer dann übernommen, wenn ein Krankenhausaufenthalt nicht möglich ist oder vermieden werden kann. Diese Kosten werden für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen übernommen, wobei unter bestimmten Umständen auch eine Verlängerung möglich ist. Meist umfasst die häusliche Pflege eine Grund- wie auch eine Behandlungspflege sowie auch eine Versorgung im hauswirtschaftlichen Bereich. Pflegekosten werden auch dann übernommen, wenn eine häusliche Krankenpflege in Form einer Behandlungspflege erforderlich wird, wenn eine ärztliche Behandlung das Ziel sichern soll. Darüber hinaus kann die Krankenkasse zusätzlich eine hauswirtschaftliche Versorgung und eine Grundpflege vorsehen und auch Umfang und Dauer festsetzen. Tritt jedoch die dauernde Pflegebedürftigkeit ein, werden die Kosten der Pflegeleistungen nicht mehr von der Krankenversicherung getragen. Dann werden diese Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung übernommen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass im Haushalt keine Personen leben, die eine Pflege im geforderten Umfang übernehmen können. Andernfalls fallen diese Leistungen in den Bereich der Pflegeversicherung.