Pflegekassen

Die Pflegekassen sind der Träger der deutschen Pflegeversicherung und als solche verpflichtet, in Deutschland für eine flächendeckende Pflegeversorgung zu sorgen. Die Pflegekassen wurden von der Bundesknappschaft und den Krankenkassen gegründet und sind in diese integriert. Die Pflegekassen in Deutschland handeln trotz dieser Zugehörigkeit als eigenständige behördliche Einrichtungen. Dennoch sind die Beschäftigten der Pflegekassen bei den Krankenkassen angestellt. So teilen sich diese beiden Einrichtungen die Kosten für die Verwaltung. Die Aufgaben der Pflegekassen in Deutschland sind gesetzlich festgelegt. Die gesetzlichen Regelungen dazu befinden sich im elften Buch des Sozialgesetzes. Zu den Aufgaben der Pflegekassen zählen die Erbringung von Geld- und Sachleistungen für pflegebedürftige Versicherte, die Durchführung der Weiterbildung des Pflegepersonals, die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für bestimmte Personenkreise und die Beratung der Versicherten über die Möglichkeiten der Pflegeleistungen. Daneben übernehmen diese Kassen auch verwaltende Aufgaben wie das Führen eines Verzeichnisses aller Versicherten und führen Statistiken für den Bereich der Pflege.