Pflegegeld Rentenversicherung

Pflegegeld der Rentenversicherung kann sich auch für die eigene Altersvorsorge auszahlen. Wer Angehörige pflegt, profitiert von Beitragszahlungen zur Rentenversicherung durch die Pflegeversicherung des Angehörigen. Zu den Voraussetzungen zum Pflegegeld der Rentenversicherung gehört, dass die pflegende Person nebenher nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeitet. Menschen, die einen Pflegebedürftigen zu Hause versorgen, sind immer dann über die Rentenversicherung abgesichert, wenn der zu Pflegende wenigstens 14 Stunden in der Woche versorgt wird. Die pflegende Person darf somit neben dem staatlichen Pflegegeld kein Gehalt vom Pflegebedürftigen für die Leistungen erhalten, sofern diese nicht die Höhe des Pflegegeldes übersteigen. Die Zeit, die für die Pflege aufgebracht wird, nimmt einen besonderen Stellenwert für die Bewertung der Pflegestufe ein. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse wie auch ein beauftragter Arzt einer privaten Pflegeversicherung beurteilen, wie hoch der Pflegeaufwand im Einzelfall ist. Dauer und Höhe der Pflegestufe wirken sich auf das Pflegegeld der Rentenversicherung des Pflegenden aus.