Pflegefall

Nicht immer ist eine Entwicklung abzusehen, bis ein Pflegefall eintritt. In einigen Fällen geht es schnell, wenn ein Mensch erkrankt oder ein Unfall das bisherige Leben verändert. Eine Pflegebedürftigkeit ist somit nicht nur auf Senioren beschränkt, sondern kann in jedem Lebensabschnitt eintreten. Basierend auf dem Pflegegesetz umschreibt ein Pflegefall den Zustand eines Menschen, der aufgrund unterschiedlicher Ereignisse erheblich in seiner Mobilität, der Nahrungsaufnahme, einer hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Körperpflege aller Voraussicht nach für mindestens ein halbes Jahr oder gar auf Dauer auf eine Hilfe angewiesen ist. Die Pflegeversicherung springt ein und wird auf Antrag des Betroffenen oder eines Angehörigen bei der Pflegekasse zunächst den Pflegefall bestätigen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung wird dann mit der Begutachtung und einer Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragt. Wer ein Pflegefall ist und in welchem Umfang die Hilfe von Angehörigen, eines mobilen Pflegedienstes oder einer besonderen Einrichtung bedarf, wird festgestellt und anhand eines Einstufungsmodells in drei Pflegestufen klassifiziert.