Nießbrauch Vorsorge

Als Nießbrauch Vorsorge wird das Recht bezeichnet, Nutzen aus seiner Altersvorsorge zu ziehen. Das Rentenvermächtnis kann ebenso ein Nießbrauch für Vorsorge sein und die Versorgung des Ehepartners oder eines Partners aus einem eheähnlichen Verhältnis kann über die Gewährung einer lebenslangen oder auch zeitlich befristeten Rentenzahlung vereinbart werden. Der Nießbrauch einer Vorsorge über ein Rentenvermächtnis beinhaltet, dass wiederkehrende Leistungen auf Lebenszeit oder für einen festgesetzten Zeitraum vermacht werden. Eine Geldleistung kann als dauernde Last oder in Form einer Leibrente gewährt werden. Die Nießbrauch Vorsorge muss sich nicht allein auf eine Geldleistung beschränken, sondern kann ebenso ein Wohnungsvermächtnis einschließen. So kann für den Begünstigten ein dingliches Wohnungsrecht eingeräumt werden. Dieses kann sich beispielsweise auf den Ehepartner oder dem Partner aus einer nichtehelichen Beziehung beziehen. Soll die Nießbrauch Vorsorge als Zuwendungsnießbrauch eingesetzt werden, stellt der Immobilien- oder Grundstückseigentümer dem Nießbrauchberechtigten ein Grundstück durch Vermietung und Verpachtung zur Verfügung, deren Erhaltungsaufwand steuerlich gelten gemacht werden kann.