Nichtveranlagungsbescheinigung Rente

Die Nichtveranlagungsbescheinigung bei Rente, abgekürzt NV Bescheinigung, ist für jeden gering verdienenden Arbeitnehmer oder Rentner, welcher eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, beim Finanzamt erhältlich. Die Nichtveranlagungsbescheinigung bei Rente ist für jede Bank einzeln zu beantragen, Kopien sind nicht zulässig. Wenn die individuellen Einkünfte wie die Einkünfte durch die Zinserträge oder der Ertragsanteil der Altersrente bei einem ledigen Rentner unter 9187 EUR liegt, kann diese Bescheinigung beantragt werden. Bei einem verheirateten Rentner liegt die Grenze zur Veranlagung bei 18272 EUR. Beziehen beide Ehepartner eine Rente, so liegt dieser Betrag bei 18374 EUR. Der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 102 EUR wurde bei diesen Beträgen bereits berücksichtigt. Daneben führen noch einige gesonderte Tatbestände zu einer Veranlagung. Zudem erhöht sich die Grenze zur Veranlagung durch die Freibeträge der unterschiedlichen Einkünfte. Die Nichtveranlagungsbescheinigung bei Rente ist für insgesamt drei Jahre gültig, wenn sich in der Einkunftsart keine Änderungen ergeben, welche zu einer Veranlagung der Einkommensteuer führen könnten.

(Stand 08/2010)