Kinderzulage Vorsorge

Von der Kinderzulage zur Vorsorge können alle Eltern mit einem Riestersparvertrag profitieren. So stellt die Kinderzulage zur Vorsorge eine Förderung vom Staat dar. Diese liegt bei bis zu 185 Euro pro Kind und Jahr. Bei Kindern, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, liegt diese maximale Kinderzulage bei bis zu 300 Euro. Um die maximale Förderung zu erhalten, muss ein Mindestsparbetrag in einen Riestervertrag angelegt werden. Dieser Mindestsparbetrag liegt bei 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens. Dieser Sparbetrag muss von den Sparern jedoch nicht in der vollen Höhe selbst aufgebracht werden, denn die Kinderzulage zur Vorsorge wird zum Sparbetrag hinzugerechnet, sodass der Sparer lediglich die Differenz aus dem eigenen Einkommen ansparen muss. Daneben reduziert auch die Grundzulage diesen Eigensparbetrag. Die Kinderzulage zur Vorsorge erhält bei einem verheirateten Ehepaar zunächst die Mutter. Diese Regelung kann jedoch auf einen Antrag hin geändert werden, sodass der Vater die Kinderzulage in Anspruch nehmen kann.