Klage Rente

Jeder Versicherte bzw. Rentner kann gegen seinen Rentenbescheid Widerspruch eingelegen, denn falls dieser abgelehnt wird, ist die Klage dagegen zulässig. Mit der Klage betreffs Rente (also gegen den Rentenbescheid) wird das Verfahren vor einem Sozialgericht eröffnet. Das Klageverfahren ist für den Versicherten oder Rentner immer kostenlos. Es müssen auch keinerlei Gerichtskosten oder Gebühren gezahlt werden. Die Klage betreffs Rente kann schriftlich eingereicht werden oder der Widerspruch wird mündlich bei der Geschäftsstelle eines Gerichts eingelegt. Eine anwaltliche Vertretung ist in beiden Fällen nicht erforderlich. Selbst während des Klageverfahrens ist kein Anwalt notwendig. Eine Klage betreffs Rente muss innerhalb des Kalendermonats nach der Zustellung eines Widerspruchsbescheides ausgesprochen werden. Klagt der Versicherte oder Rentner von seinem ausländischen Wohnsitz, beträgt die Frist der Klageeinreichung drei Monate. Das Verfahren vor dem Sozialgericht dient in der Hauptsache der nochmaligen Überprüfung der Entscheidung der Rentenversicherung durch ein neutrales Gericht und der nochmaligen Beweiserhebung durch Einholung von unabhängigen Gutachten von Sachverständigen.