Kapitalwahlrecht

Das Kapitalwahlrecht ermöglicht dem Versicherten am Ende seiner Ansparzeit, sich zwischen einer Rente oder einer Einmalzahlung zu entscheiden. Das Kapitalwahlrecht ist eine sinnvolle Alternative für alle Personen, die flexibel sein möchten. Trotzdem birgt dieses Wahlrecht Gefahren. Sobald eine Versicherung ein Kapitalwahlrecht vorsieht und erst nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde, können die Beiträge nicht einkommensmindernd in der Steuererklärung angesetzt werden. Bei Verträgen mit einem Versicherungs- und Beitragszahlungsbeginn vor diesem Termin können die geleisteten Zahlungen in die Kapitallebensversicherung beziehungsweise in die Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht zu 88 % einkommensmindernd wirksam gemacht werden. Ebenso kann die Nutzung des Kapitalwahlrechts zu einer höheren Steuer im Alter führen, da mindestens die Hälfte des Ertragsanteils steuerpflichtig ist. Wenn sich ein Versicherungsnehmer trotzdem für ein Angebot mit einem Kapitalwahlrecht entscheiden sollte, ist es ratsam, auf die genauen Vertragsbedingungen zu achten. Einige Gesellschaften sehen eine zeitnahe Entscheidung beim Rentenantritt vor, andere benötigen diese Mitteilung bereits einige Jahre vor Renteneintritt.

(Stand 08/2010)