Kapital-Lebensversicherung

Die Kapital-Lebensversicherung dient neben der Altersvorsorge auch der finanziellen Absicherung von Angehörigen im Todesfall. Private Altersvorsorge und Hinterbliebenenschutz ergänzen die gesetzlichen Rentenbezüge wie auch die betriebliche Altersvorsorge. Die Leistungen aus einer Kapital-Lebensversicherung, die sich aus der Versicherungssumme und den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzen, werden im Erlebensfall an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Im Todesfall während der Laufzeit erfolgt eine Kapitalauszahlung an die Begünstigten, die auch Überschussanteile beinhaltet. Wurde eine Kapital-Lebensversicherung ab dem Jahr 2005 abgeschlossen, unterliegen die Erträge zum Auszahlungszeitpunkt der vollen Besteuerung. Läuft der Vertrag wenigstens zwölf Jahre und wird erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers ausgezahlt, müssen lediglich 50 % der Erträge versteuert werden. In der Regel wird eine Kapital-Lebensversicherung als Anlageprodukt genutzt und dient erst in zweiter Linie dem Hinterbliebenenschutz. Die Beiträge orientieren sich an der Höhe der Versicherungssumme wie auch der vereinbarten Laufzeit. Der Gesundheitszustand, das Alter wie auch persönliche Risiken nehmen ebenfalls Einfluss auf die Beitragshöhe.