Hochschulausbildung Rente

Ob und wie eine Hochschulausbildung die Rente beeinflusst, hängt davon ab, wann der Versicherte in Rente geht. Unterschieden wird dabei zwischen der Anrechnung auf die Wartezeit und der Bewertung durch Entgeltpunkte (was sich rentenerhöhend auswirken kann). Wer nach dem 01. 01. 2009 in Rente gegangen ist bzw. gehen wird, muss folgendes berücksichtigen: Ab diesem Datum wird Hochschulausbildung die Rente nicht mehr erhöhen - es werden keine Entgeltpunkte mehr in die Bewertung einfließen. Wohl aber wird sie als Anrechnungszeit, als Wartezeit, berücksichtigt. Durch die Hochschulausbildung soll keine Rentenlücke entstehen. Somit beeinflusst die Hochschulausbildung die Rente nur indirekt: indem sie hilft, eine Anspruchsvoraussetzung auf die Rente zu sichern - die Wartezeit. Bis maximal acht Jahre werden Zeiten der Hochschulausbildung berücksichtigt. Die Mindestversicherungszeit beträgt fünf Jahre. Wer eine darüber hinausgehende Hochschulausbildung absolviert hat, ist deswegen aber noch nicht altersrentenberechtigt: Er muss erst die Regelaltersgrenze erreicht haben. So erhält kein Versicherter allein wegen der Hochschulausbildung Rente.