Hinzuverdienstgrenzen für die Berufsunfähigkeitsrente

Bei den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die vor dem gesetzlichen Regelalter gezahlt werden, sind sowohl Umfang als auch Dauer eines weiteren Einkommensbezugs von Bedeutung. Das betrifft den Bezug aller Altersrenten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, während danach nicht reglementiertes Einkommen neben der Rente bezogen werden kann. Die Hinzuverdienstgrenzen für Berufsunfähigkeitsrente (Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind) betragen ab dem 01.01.2010 bei einer Berufsunfähigkeitsrente als Vollrente das 0,57fache und bei einer Rentenhöhe von 2/3 der Vollrente das 0,76fache. Die Hinzuverdienstgrenzen für Berufsunfähigkeitsrente bei einer Rente in Höhe von 1/3 der Vollrente betragen das 0,94fache. Die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen für Berufsunfähigkeitsrente werden nicht pauschal vergeben, sondern in Abhängigkeit der persönlich erreichten Entgeltpunkte vor dem Rentenbeginn errechnet. Folgende Mindest-Hinzuverdienstgrenzen sind bei einem Vollrentenbezug gegenwärtig gültig: für die alten Bundesländer 728,18 Euro und für die neuen Bundesländer 618,45 Euro.