Hinzuverdienstgrenze für die Altersrente als Teilrente

Der Gesetzgeber erlaubt Altersrentnern eine Beschäftigung unter bestimmten Bedingungen, um einen gleitenden Ruhestand zu ermöglichen. Altersrentner vor der Regelaltersgrenze können bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen bestimmen, ob sie eine Teil- oder Vollrente beziehen möchten. Bei einer Vollrente darf nicht mehr als 400 Euro dazu verdient werden. Die Hinzuverdienstgrenze für Altersrente als Teilrente ist an die gewünschte Rente angepasst, die entsprechend als ein Drittel, Hälfte oder zwei Drittel gezahlt wird. Je nach Art der Rente gelten getrennt nach alten und neuen Bundesländern verschiedene Hinzuverdienstgrenzen. Eine Bedingung, um weiterhin einen Rentenanspruch zu behalten oder eine nicht geminderte Rente zu bekommen, ist die Einhaltung einer Hinzuverdienstgrenze für Altersrente als Teilrente. Alle neben der Rente erzielten Arbeitsentgelte aus Beschäftigung sowie Arbeitseinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gelten als Hinzuverdienst. Die Hinzuverdienstgrenze für Altersrente als Teilrente wird für jeden Rentner einzeln bestimmt, da sie vom Verdienst der letzten drei Jahre vor der Antragstellung abhängig ist.