Hinzuverdienstgrenze für die Altersrente als Vollrente

Mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben müssen Rentner fast immer Einkommenseinbußen hinnehmen. Um ihren Lebensstandard dennoch aufrecht erhalten zu können, bessern viele Rentner ihr Einkommen mit einem Nebenjob auf. Dabei muss jedoch die Hinzuverdienstgrenze für die Altersrente als Vollrente berücksichtigt werden, um nicht die Rente zu gefährden. Die Höhe der Hinzuverdienstgrenze für die Altersrente als Vollrente ist davon abhängig, ob der Rentner das reguläre Renteneintrittsalter bereits vollendet hat oder eine vorzeitige Altersrente bezieht. Rentner, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, müssen keine Hinzuverdienstgrenze für die Altersrente als Vollrente beachten, denn sie dürfen zusätzliches Einkommen in unbegrenzter Höhe erzielen, ohne es beim Rentenversicherungsträger angeben zu müssen. Anders verhält es sich im Fall der vorzeitigen Altersrente für langjährig Versicherte, Schwerbehinderte und Frauen sowie wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit. In diesen Fällen beträgt die Hinzuverdienstgrenze für die Altersrente als Vollrente monatlich 400 EUR und ist in nur zwei Monaten pro Jahr doppelt so hoch.