Halbeinkünfteverfahren Vorsorge

Das Halbeinkünfteverfahren als Vorsorge wird auf alle Einnahmen, die natürliche Personen erzielen und die mit einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft einhergehen (zum Beispiel Aktiengesellschaft), angewendet. Es sieht die Besteuerung des Einkommens zur Hälfte vor, um eine entstehende Doppelbesteuerung zu vermeiden, die sich aus einer bereits erhobenen Körperschaftsteuer auf die Gewinne der Unternehmen ergeben würde. Das Halbeinkünfteverfahren (Vorsorge mit Einnahmen) wird seit dem Jahr 2002 für die Ertragsbesteuerung bei inländischen Beteiligungen angewendet. Vor dem Jahr 2001 verrechneten die Anleger eine gezahlte Körperschaftssteuer. Eine ausgeschüttete Dividende an Besitzer von Aktien unterliegt mit 50 % einer Kapitalertragssteuer (abweichend bei Anrechnung auf Freistellungsantrag). Erträge aus Aktienfonds werden genauso steuerlich behandelt, da Dividenden Erträge bilden, die besteuert werden müssen, unabhängig von einer Fondsausschüttung oder Fondsthesaurierung. Seit 2009 hat durch eine Abgeltungssteuer das Halbeinkünfteverfahren bei Vorsorge die Gültigkeit verloren. Gewinne aus Aktienverkäufen sowie Dividenden werden vollständig (unter Anrechnung auf den Sparerfreibetrag), Kapitalerträge pauschal mit 25 % versteuert.