Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung gehört fest zur gesetzlichen Vorsorge in Deutschland und besteht in einer früheren Form bereits seit dem Jahre 1884. Sie bildet einen Schutz gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und ist für versicherungspflichtig Beschäftigte obligatorisch. Sie erbringt ihre Leistungen allerdings ausschließlich dann, wenn der Unfall in einem engen Zusammenhang mit der Berufstätigkeit des Versicherten steht. Hierzu zählen innerbetriebliche und außerbetriebliche Arbeitsunfälle sowie Unfälle, die sich auf dem Weg von oder zur Arbeit ereignet haben. Die Leistungen der Versicherung dienen vorrangig der Wiederherstellung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit des Betroffenen.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nicht vor Unfällen in der Freizeit

Ereignet sich ein Unfall unabhängig von der ausgeübten beruflichen Tätigkeit, dann erbringt die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistungen. Wer sich auch vor diesen Risiken schützen will, der sollte als Ergänzung eine private Versicherung gegen die finanziellen Folgen von Unfällen abschließen. Am deutschen Versicherungsmarkt gehört diese Schutz zu den am häufigsten abgeschlossenen Policen. Die Verbraucher reagieren hiermit auf die Tatsache, dass rund zehn Prozent aller deutschen Bürger pro Jahr einen Unfall erleiden und ohne entsprechenden Versicherungsschutz für die finanziellen Folgen aus der eigenen Tasche aufkommen müssen.