Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung beruht als Bestandteil des Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung auf den Prinzipien des Sozialstaates und der Solidargemeinschaft. Sie ist neben der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Rentenversicherung die dritte Hauptsäule der Alterssicherung. Sie ist im Sozialgesetzbuch (SGB IV) geregelt. Arbeitnehmer sind durch das Gesetz in ihr pflichtversichert. Weitere Personen können sich freiwillig versichern. Die gesetzliche Rentenversicherung sichert das Risiko von Invalidität (Erwerbsunfähigkeitsrente), Alter (Altersrente) und Tod (Witwen- und Waisenrente). Die Finanzierung erfolgt durch festgelegte Beiträge im sogenannten Umlageverfahren. Das bedeutet, dass Versicherte in Erfüllung des Generationsvertrages mit ihren Beiträgen die aktuellen Renten von Rentenbeziehern bezahlen und sich gleichzeitig ihren Anspruch auf eine spätere Rente sichern. Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten je zur Hälfte Beitragszahlungen. Mit den Beiträgen werden neben den Rentenzahlungen auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben finanziert. Die gesetzliche Rentenversicherung leistet unter bestimmten Voraussetzungen. Eine festgelegte Wartezeit und eine bestimmte Anzahl von Pflichtbeiträgen sind mindestens erforderlich.