Gesamtleistungsbewertung Rente

Die Gesamtleistungsbewertung der Rente bezeichnet ein Verfahren, mit dem beitragsgeminderte und beitragsfreie Zeiten bewertet werden können. Diese Gesamtleistungsbewertung der Rente wird berechnet, indem der genaue Durchschnitt der gesamten Beitragszeiten des einzelnen Versicherten ermittelt wird. Bei der Ermittlung dieses Durchschnittswertes werden die Daten des gesamten Versicherungslebens herangezogen. Dieser Durchschnittswert wird auch als Gesamtleistungswert bezeichnet. Anhand dieses Wertes kann die Gesamtleistungsbewertung der Rente durchgeführt werden, mit welcher die Höhe der Rente des Versicherten festgelegt wird, welche sich aus den beitragsfreien Zeiten ergibt. Die beitragsfreie Zeit ergibt sich aus der Zurechnungszeit, den Anrechnungszeiten und den Ersatzzeiten. Bei einem Versicherten mit einem gesamten Versicherungsleben von 45 Jahren, mit 40 Jahren Beitragszeiten, mit fünf Jahren beitragsfreien Zeiten und mit einem Durchschnittsverdienst pro Jahr, würden dem Versicherten insgesamt 45 Entgeltpunkte angerechnet werden. Die rentenrechtlichen Lücken werden den Wert der beitragsfreien Zeit mindern. Bei einem Versicherungsleben ohne beitragsfreie Zeiten wird der Durchschnittsgesamtbeitragswert für die Berechnung zu Grunde gelegt.