Geringverdiener-Freibetrag

Der Geringverdiener-Freibetrag ist von steuerrechtlicher Bedeutung, wenn es um die Berechnung und Zahlung der Einkommenssteuer geht. Empfänger von Arbeitsentgelt und Einkommen müssen dieses versteuern. Bestimmte abziehbare Kosten sind vom Gesetzgeber unabhängig von der Höhe des Einkommens vorgesehen. Mit einem Geringverdiener-Freibetrag erhalten Personen die Möglichkeit. von der Einkommensteuer befreites Einkommen zu erzielen. Der Geringverdiener-Freibetrag ist Ergebnis der Feststellung des Existenzminimums, innerhalb dessen Personen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Im Jahr 2009 konnten ledige einkommenssteuerpflichtige Personen 7.834 Euro und im Jahr 2010 können sie 8.004 Euro als Grundfreibetrag geltend machen. Für einen Arbeitnehmer, der Arbeitslohn aus mehr als einem Beschäftigungsverhältnis erhält, kann der Eintrag eines nicht verbrauchten Grundfreibetrages aus dem ersten eingetragenen Beschäftigungsverhältnis als Geringverdiener-Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte in Klasse VI von Vorteil sein. Tut er das nicht, erhält er im Rahmen des jährlichen Lohnsteuerjahresausgleichs zu viel gezahlte Steuer zurück. Das betrifft meist Rentner, die Betriebsrente und Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung erhalten.