Generationenvertrag

Der Generationenvertrag ist das wirtschaftliche Fundament der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit dem Installieren der gesetzlichen Rentenversicherung als reines Kapitaldeckungsverfahren vor mehr als 100 Jahren finanzieren sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen die Renten. Im Jahre 1957 wurde das Kapitaldeckungsverfahren (Ansparung von Rentenbeiträgen auf einem Rentenkonto) durch das Umlageverfahren in den Rentenversicherungen abgelöst. Seitdem zahlen Pflichtversicherte mit ihren Beiträgen die Renten der aus dem Arbeitsprozess ausscheidenden Erwerbstätigen. Sie erwerben sich gleichzeitig einen Anspruch auf ähnliche Leistungen, die durch die nachfolgenden Generationen erbracht werden müssen. Das wird seit seiner Verwendung in den Vorschlägen zur Sozialreform von 1955 als Generationenvertrag bezeichnet. Es gibt keine gesetzliche Regelung dieses Begriffes, vielmehr ist es eine stillschweigende Übereinkunft der Gesellschaft. Der Generationenvertrag wird im Prinzip auch auf die gesetzliche Krankenversicherung oder die Pflegeversicherung angewendet. Durch Zunehmen des Alters steigen Krankheitskosten und insbesondere die Kosten der Pflege und diese werden von jüngeren Versicherten getragen, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen.