Gemischte Lebensversicherung

Eine Gemischte Lebensversicherung sichert gleichzeitig eine Altersversorgung und das Risiko des Todes ab (Kombination von Risiko-Lebensversicherung und Kapital bildender Lebensversicherung). Sie ist die am meisten gebrauchte Form der Lebensversicherung in Deutschland. Sie wird als Personenversicherung abgeschlossen. Eine Gemischte Lebensversicherung berechnet deshalb die Beiträge entsprechend dem individuellen Versicherungsnehmer (Alter, Geschlecht, Versicherungssumme, Versicherungsdauer). Bei der Todesfallabsicherung aus einer Gemischten Lebensversicherung wird bei Tod eine vereinbarte Versicherungssumme an Begünstigte und Hinterbliebene ausgezahlt. Das kann entsprechend der Vertragsfestlegung die volle Versicherungssumme oder auch nur ein Teil davon sein. Die Gemischte Lebensversicherung als Altersversorgung baut mit einem Teil der Beiträge Kapital auf. Das Kapital kann sowohl in klassische wie auch fondsgebundenen Anlagen investiert werden. Zum Ablauftermin werden das so angesparte Kapital und die daraus resultierenden Zinsen an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Auszahlung des Kapitals kann als Leib- oder Zeit-Rente sowie als einmaliger Betrag erfolgen. Nach dem 01. 01. 2005 abgeschlossene Gemischte Lebensversicherungen sind mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig.