Förderkriterien Rente

Die Förderkriterien der Rente sind die Bestimmungen, die festlegen, welche Personenkreise im Rahmen der Riester-Rente eine staatliche Förderung erhalten können. Die staatliche Förderung sieht dabei Steuervorteile oder auch eine Förderung durch Zulagen vor. In erster Linie zählen zu den förderungsberechtigten Personen die Pflichtversicherten, welche Beiträge zu der gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen. Dazu zählen zum Beispiel die Arbeitnehmer im Bereich der Privatwirtschaft, Selbstständige mit einer Versicherungspflicht, Bezieher von Krankengeld oder Arbeitslosengeld, Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte, welche Beiträge zur Pflichtversicherung leisten, oder auch die Elternteile, bei welchen eine Erziehungszeit von bis zu drei Jahren angerechnet werden kann. Zudem werden bei den Förderkriterien der Rente auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst berücksichtigt. Neben diesen Personenkreisen gelten auch die Ehepartner der förderungsberechtigten Personen laut den Förderkriterien der Rente als berechtigt, einen Vertrag zu der Riester-Rente abzuschließen. Dabei ist zu beachten, dass die Ehepartner für einen Anspruch auf die Förderung nicht dauernd getrennt leben dürfen.