Freiwillige Versicherung Vorsorge

Wer nicht der Pflichtversicherung unterliegt, hat die Möglichkeit, sich durch freiwillige Versicherung als Vorsorge in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragszeiten und Rentenansprüche zu sichern. Alle im In- oder Ausland lebenden Deutschen sowie in Deutschland lebenden Ausländer, die mindestens 16 Jahre alt sind, können eine freiwillige Versicherung als Vorsorge beantragen und einen frei wählbaren Rentenbeitrag einzahlen. Der wählbare Beitrag ist begrenzt von einem Mindest- und Höchstbeitrag. Das bedeutet auch, dass darüber entschieden werden kann, wie lange und wie viele Beiträge an den Versicherungsträger überwiesen werden. Beiträge für die freiwillige Versicherung als Vorsorge sind bis zum 31.03. des Folgejahres zu entrichten. Versicherungsfreie Personen dürfen in eine freiwillige Versicherung Beiträge leisten, wenn bereits wenigstens 60 eingezahlte Monatsbeiträge einen Rentenanspruch begründen. Die Versicherung steigert in der Regel die Rentenhöhe. Ausnahmen können bei oft auftretenden beitragsfreien Zeiten wie Schule, Studium oder Krankheit entstehen. Wurden bis zum 31.12.1983 für 5 Jahre Beiträge gezahlt, kann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten werden.