Berufs-Ausbildungszeiten Rente

Schule und Studium sowie Lehre sind Ausbildungszeiten, die bei einer Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Unterschiede gibt es bei der Bewertung als Beitragszeiten oder beitragsfreie Zeiten. In der Schul- und Hochschulausbildung werden keine Beiträge gezahlt. Sie finden bei der Rentenberechnung als beitragsfreie Zeiten Berücksichtigung. Pflichtbeiträge werden in der Regel in Berufs-Ausbildungszeiten betreffs Rente geleistet. Dazu gehört vor allem die Lehrzeit. Meist wird diese Zeit als erste Beitragszeit auf einem Versichertenkonto ausgewiesen. Mit der Rentenreform werden Schulzeiten und Berufs-Ausbildungszeiten betreffs Rente neu bewertet. Zeiten der Schulausbildung und des Studiums ab dem 17. Lebensjahr finden maximal für 8 Jahre rentenrechtliche Anerkennung. Darin enthalten sind auch Beitragszeiten aus Berufs-Ausbildungszeiten betreffs Rente. Studienzeiten gelten als sogenannte Anrechnungszeiten, die zum Beispiel für das Erfüllen von versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Erwerbsminderungsrente Bedeutung haben. Wichtig sind alle Schul- und Hochschulzeiten auch für den Nachweis der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren, um eine Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen zu können.