Beitragsklasse Rente

In früheren Zeiten diente die Beitragsklasse zur Rente dazu, die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zu errechnen und bezog sich auf Arbeitnehmer. Vor rund 70 Jahren wurde das System der Beitragsklasse zur Rente auf eine Entgeltpunktberechnung umgestellt. Weiter fortgeführt wurde dieses System unter anderem für Selbstständige bis zum Jahr 1977, sofern diese freiwillig versichert waren. Versicherungsnehmer mussten Beitragsmarken bei der Post erwerben, diese in eine Versichertenkarte einkleben und entwerten lassen. Seit dem Jahr 1977 werden Beiträge grundsätzlich über den bargeldlosen Zahlungsverkehr geleistet. Die Beitragsklasse zur Rente orientierte sich im veralteten Markenverfahren am Einkommen des Versicherungsnehmers. Wer als Arbeitnehmer nicht zum Personenkreis der Pflichtversicherten zählt, kann sich auf freiwilliger Basis bei der gesetzlichen Rentenversicherung absichern lassen. Dazu berechtigt sind alle Deutschen im In- und Ausland wie auch Ausländer, die in der Bundesrepublik leben und älter als 16 Jahre sind. Die Beitragshöhe kann frei gewählt werden, wobei Einkommensgrenzen berücksichtigt werden.