Beitragsnachweis Rente

Im Beitragsnachweis betreffs Rente werden die vom Arbeitgeber bescheinigte Dauer einer Beschäftigung und die Höhe des Entgelts (Verdienstnachweise) eingetragen. Dies wird jährlich oder bei einem Arbeitgeberwechsel durchgeführt. Weitere Personen wie versicherungspflichtige Selbstständige und freiwillig Versicherte bekommen diesen Beitragsnachweis direkt vom Rentenversicherungsträger zugestellt. Die gesetzliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch Viertes Buch, welches Aufzeichnungspflichten und Nachweise der Beitragsabrechnung sowie der Beitragszahlung regelt. Ein Arbeitgeber muss Lohnunterlagen führen und diese für einen bestimmten Zeitraum, mindestens bis zum darauffolgenden Jahr nach einer Prüfung, aufbewahren. Die Träger der Rentenversicherung prüfen, ob ein Arbeitgeber durch ordnungsgemäße Aufzeichnung einen Beitragsnachweis betreffs Rente für seine Beschäftigten erbringt. Werden Verstöße festgestellt und ist eine genaue Zuordnung und Feststellung von Versicherungs- und Beitragspflicht sowie die Beitragshöhe für Arbeitnehmer nicht möglich, verlangt der Versicherungsträger die Beiträge nach den gezahlten Entgelten des Unternehmens oder auf Grund einer Schätzung vergleichender Arbeitsentgelte. Gemeldete oder erfasste Beiträge nach Beitragsnachweis betreffs Rente müssen an den Träger überwiesen werden.