Beitragsfreie Versicherung

Die beitragsfreie Versicherung ist eine Zeit, in der keine Beiträge gezahlt werden. Sie umfasst aber trotzdem einen Versicherungsschutz. Ein Versicherungsvertrag wurde nicht gekündigt, sodass dieser mit voller Bestandskraft weiter wirkt. Eine Aktivierung durch Aufnahme der Beitragszahlung ist in der Regel möglich. Die Rentenversicherung kennt die beitragsfreie Versicherung, die durch Wegfall von Pflichtbeitragszeiten entsteht, wenn zum Beispiel ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder die Mitgliedschaft des Arbeitgebers endet. Auch in der freiwilligen Versicherung kann sie zum Beispiel durch Willensbekundung sowie nicht erfolgter Zahlung nach Beitragsrückstand entstehen. Eine beitragsfreie Versicherung im Rahmen der Pflichtversicherung endet durch Tod oder Eintritt der Rentenzahlung sowie durch den Beginn einer Pflichtversicherung oder durch Erlöschen der Anwartschaft nach Beitragserstattung gemäß § 42. Die freiwillige beitragsfreie Versicherung endet unter anderem durch Kündigung. Große Bedeutung hat die beitragsfreie Versicherung vor allem im Bereich der Lebensversicherungen, wenn es um die Weiterführung eines Versicherungsvertrages auf der Basis einer beitragsfreien Versicherungssumme geht.