Auszahlungsplan Rente

Der Auszahlungsplan der Rente wird bei den Kapitalanlagen, welche für die Vorsorge im Alter eingesetzt werden, verwendet. Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz legt fest, dass das Kapital aus der Riester-Rente für die Altersvorsorge in jeweils monatlichen Raten an den Anleger ausbezahlt werden muss. Durch diesen Auszahlungsplan der Rente soll sichergestellt werden, dass der Anleger auch im Alter über die notwendige finanzielle Sicherheit für seinen Lebensunterhalt in gleichbleibendem Maße verfügt. Das angesparte Kapital aus den Riester-Verträgen darf so nicht in einem Betrag an den Anleger ausbezahlt werden. Der Auszahlungsplan der Rente muss laut den Förderkriterien der privaten Rente beinhalten, dass die Raten für die angesparte private Rente in jeweils gleichen Raten oder auch in steigenden Raten ausbezahlt werden. Diese Raten werden so jeden Monat an den Anleger ausbezahlt. Jedoch gibt es für den Anleger direkt zu Beginn des Rentenalters die Möglichkeit, gleich 30% des gesamten angesparten Kapitals aus dem Riestersparvertrag ausgezahlt zu bekommen.