Bahnversicherungsanstalt Rente

Als knapp 150 Jahre alte und damit zweitälteste Sozialversicherung (nach der Knappschaft 750 Jahre) in Deutschland gewährt die Bahnversicherungsanstalt eine Rente für ihre Versicherten. Bereits vor der Einführung der allgemeinen gesetzlichen Invaliditäts- und Altersversicherung im Deutschen Reich durch Bismarck wurden Leistungen für den Fall der Krankheit, bei Eintritt des Alters sowie der Invalidität gezahlt. Seit 1891 wurde sie als Pensionskasse für Arbeiter der Preußischen Staatseisenbahnverwaltung geführt und 1935 in Bahnversicherungsanstalt Rente umbenannt. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sicherte die Bahnversicherungsanstalt die Rente sowie die Zusatzversorgung für die Beschäftigten der Deutschen Bahn AG und das Bundeseisenbahnvermögen. Auch die Arbeitnehmer der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und weiterer Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen wurden von ihr betreut. Gleichermaßen Arbeiter und Angestellte erhalten von der Bahnversicherungsanstalt die Rente. Sie fusionierte zum 01.10.2005 mit der Bundesknappschaft sowie der Seekasse zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und ist neben der Deutschen Rentenversicherung Bund ein zweiter noch tätiger Rentenversicherungsträger.