Arbeitslosengeld Rente

Auch arbeitssuchend gemeldete Versicherte beeinflussen mit ihrem Arbeitslosengeld die Rente. Die Erfüllung besonderer versicherungsrechtlicher Voraussetzungen ist bei den meisten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung notwendig. Dabei spielen sowohl die Zeitdauer als auch die Leistungshöhe des Arbeitslosengeldes eine Rolle. Zur Erfüllung der Mindestversicherungszeit können Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden. Dabei wird nach Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten unterschieden. Wird ein Beitrag als Arbeitslosengeld zur Rente durch Pflichtbeitrag gezahlt, findet er volle Berücksichtigung bei den Wartezeiten. Anrechnungszeiten hingegen werden nur bei einer Wartezeit von 35 Jahren mitgezählt. Arbeitslosengeld findet Berücksichtigung bei der Antragstellung für eine Rente wegen Erwerbsminderung, soweit Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Diese Rente wird unter anderem nur gewährt, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung für wenigstens 3 Jahre Pflichtbeiträge geleistet wurden. Obwohl sich Zeiten der Arbeitslosigkeit direkt oder indirekt rentensteigernd auswirken, kann das eine Rentensteigerung aus einer Beschäftigung nicht ausgleichen. Bei einer Altersrente reduziert Arbeitslosengeld die Rente in jedem Fall.

(Stand 08/2010)