Arbeitslosengeld II Rente

Wer von der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld II bezieht, die sogenannte "Grundsicherung für Arbeitslose" (Hartz IV), ist grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Agentur für Arbeit bezahlt dann automatisch Beiträge zur Rentenversicherung. Mit Eintritt in das Rentenalter endet die Zahlung von Arbeitslosengeld II; statt Arbeitslosengeld II wird Rente bezahlt, die dann aber heißt: "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung".Wer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist, Grundsicherung für Arbeitslose erhalten hat und nun im Rentenalter seinen Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Kraft aufbringen kann, erhält statt Arbeitslosengeld II dann Rente nach dem XII. Sozialgesetzbuch. Allerdings wird auch hier, genau wie bei der Prüfung während der Zeit der Erwerbstätigkeit, genau geprüft, ob eine Hilfebedürftigkeit tatsächlich vorliegt. Vorhandenes Vermögen (Sparguthaben, Anlagewerte, Immobilien) und zusätzliches Einkommen mindern den Anspruch.Arbeitslosengeld II Rente wird für zwölf Monate bewilligt, dann muss ein Folgeantrag gestellt werden. Der Regelsatz beträgt 359 Euro für Alleinstehende oder den Haushaltsvorstand, Haushaltsangehörige erhalten 80 %.