Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung. Seit dem Jahr 1927 gibt es die deutsche Versicherung für Arbeitslose. Im Jahre 1969 wurde sie in Arbeitsförderungsgesetz umbenannt. Die Arbeitslosenförderung der Gegenwart wird im seit 1998 gültigen Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt und von der Bundesagentur für Arbeit verwaltet, organisiert und geleistet. Im Rahmen dieser Pflichtversicherung sind von allen Arbeitnehmern Beiträge zu zahlen. Pflichtversichert ist, wer ein Einkommen aus Beschäftigung bezieht. Geringfügig Beschäftigte müssen sogenannte Pauschalbeiträge bezahlen. Versicherungsfrei sind nur Personen, die bereits über 65 Jahre alt sind. Ebenfalls befreit sind Soldaten und Beamte. Die Arbeitslosenversicherung erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben, und sie gewährt Leistungen an Anspruchsberechtigte. Die Hauptaufgabe der Arbeitslosenversicherung bzw. Arbeitsförderung ist die Unterstützung von arbeitsuchenden Personen und die Gewährleistung des Lebensunterhalts im Falle der Arbeitslosigkeit. Leistungen erhält nur, wer in die Versicherung Beiträge gezahlt und festgelegte Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt hat. Dies können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sein.

(Stand 08/2010)