Arbeitsentgelt Rente

Sowohl vor als auch während der Zeit der Rentenberechnung und der Rentenzahlung beeinflusst das Arbeitsentgelt die Rente. Die unterschiedliche Berücksichtigung schlägt sich in der Rentenhöhe mit Erreichen der Regelaltersrente, der Rentenzahlung vor der festgelegten Regelaltersgrenze sowie während der Rentenzahlung nieder. Unselbstständige Tätigkeit ist die Grundlage und bewirkt als Arbeitsentgelt eine Rente. Es kann der Lohn des Arbeiters und das Gehalt eines Angestellten (gleichbleibendes Einkommen) sein. Die Sozialversicherung berechnet auf der Grundlage des Arbeitsentgelts die jeweiligen Beiträge zur Rentenversicherung und der Krankenversicherung für Arbeitnehmer. Alle Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis werden erfasst. Dazu gehören Überstunden- und Mehrarbeitsvergütungen sowie Provisionen. Übersteigt das Arbeitsentgelt eine festgelegte Beitragsbemessungsgrenze, kann der Versicherte die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Krankenversicherung verlassen und sich privat absichern. Die Rente berechnet sich aus dem versicherungspflichtigen und durch Beiträge abgesicherten Arbeitsentgelt aller Versicherungszeiten. So gewährleistet Arbeitsentgelt die Rente. Nach Erhalt der Regelaltersrente wird das Arbeitsentgelt bei Festlegung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt.