Arbeitseinkommen Rente

Sowohl vor als auch während der Rentenzahlung, in sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen und Berechnungen geregelt, beeinflusst das Arbeitseinkommen die Rente unterschiedlich. Als Grundlage zur Berechnung der Rente sowie der Feststellung einer Sozialversicherungspflicht während des Bezuges der Altersrente beeinflusst das Arbeitseinkommen die Rente. Die Einkommensteuergesetzgebung definiert dieses als Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus einem Gewerbebetrieb werden Arbeitseinkommen genannt. Arbeitseinkommen aus unselbstständiger Tätigkeit ist hingegen das Arbeitsentgelt. Der zuständige Rentenversicherungsträger ermittelt den Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit entsprechend den Vorschriften zur Gewinnermittlung nach dem Einkommenssteuerrecht. Steuerliche Vergünstigungen finden keinen Eingang in diese Berechnung. Somit unterscheidet sich das Arbeitseinkommen von dem tatsächlich zu versteuernden Einkommen, welches zum Beispiel noch eine Minderung um Aufwendungen für Sonderausgaben, Altersentlastungs- und Sonderfreibeträge sowie außergewöhnliche Belastungen zulässt. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze (im Gegensatz zu vorzeitigem Bezug) mindert das Arbeitseinkommen die Rente nicht. Eine vollständige Versicherungspflicht für Kranken- und Rentenversicherung besteht weiterhin.