Arbeitgeberanteil Rente

Der Arbeitgeberanteil zur Rente ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung des Arbeitgebers. So muss dieser die Hälfte zu der gesetzlichen Pflichtversicherung zahlen und die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmer selbst. Erfolgen die Leistungen zu dieser Pflichtversicherung an die Knappschaftsversicherung, so muss der Arbeitgeber einen höheren Anteil leisten. Der Arbeitgeber sorgt dabei für die Einbehaltung der gesamten Beiträge zur gesetzlichen Pflichtversicherung von dem Einkommen des Arbeitnehmers und auch für die Abführung der Beiträge an den Versicherungsträger. Der Arbeitgeberanteil zur Rente und die weiteren Beiträge zu der Pflichtversicherung, müssen dabei jeweils monatlich an den Versicherungsträger abgeführt werden. Sollte der Arbeitgeber einen zu geringen Arbeitgeberanteil zur Rente leisten, so kann der Arbeitnehmer Schadenersatz verlangen, wenn dadurch die Zahlung der Rente niedriger ausfällt. Dennoch kann dem Arbeitnehmer auch unterstellt werden, dass er die zu gering geleisteten Beiträge mit zu verschulden hat, wenn ihm dies ersichtlich gewesen war, wie beispielsweise durch die Lohnabrechnung.