Anwartschaft Rente

Eine Anwartschaft einer Rente begründet sich durch die Zahlung von Beiträgen, aus denen ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leistung (Rente aus betrieblicher, privater, gesetzlicher Rentenversicherung) erwächst. Der Beitragszahler sichert sich mit einer Anwartschaft einen Anspruch auf Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Leistung ist zugesagt, doch sie ist noch nicht fällig. Wird die Leistung fällig, erfüllt sich der Anspruch des Versicherten. Nur die Anwartschaft hat eine Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Folge, die mit dem Bezahlen von wenigstens 60 Monatsbeiträgen, als Pflichtbeitrag oder freiwilliger Beitrag, verbunden ist. Diese fünfjährige Mindestversicherungszeit sichert eine Altersrente bei Beantragung zum Regelalter. Die betriebliche Altersvorsorge bildet eine Anwartschaft auf Rente aus den Beiträgen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein leistender Anspruch wird die Versorgung, wenn der Versicherte in den Ruhestand geht oder wenn er wenigstens 60 Jahre alt ist. Durchschnittliche Rentenanwartschaften werden gegenwärtig zum Beispiel für Angestellte mit einfachen Tätigkeiten mit etwa 40.500 Euro angegeben.