Anrechnungszeiten ohne Bewertung

Anrechnungszeiten ohne Bewertung sind Zeiten eines Versicherten, die bei der Berechnung der Rente nicht berücksichtigt werden, bei der Sicherung einer Rentenanwartschaft hingegen schon. Anrechnungszeiten sind alle Zeiten, in denen aus verschiedenen persönlichen Gründen keine Beiträge zur Rentenversicherung geleistet werden können. Zum Beispiel sind das Zeiten der Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr, Schwangerschaft und Mutterschutz oder Zeiten durch Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit sowie Leistungen im Rahmen der medizinischen Rehabilitation. Auch wenn keine Beiträge gezahlt werden, wirken sie sich auf eine spätere Rente aus, indem sie bei der Berechnung der Rente, dargestellt durch entsprechende Entgelt-Punkt-Anteile, oft eine Erhöhung bringen. Anrechnungszeiten ohne Bewertung werden seit 1997 bei der Berechnung der Renten geführt und sind Zeiten der Arbeitslosigkeit nach dem 30.06.1978 sowie Zeiten bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und einer Rehabilitation nach dem 31.12.1983, wenn keine Leistungen bezogen werden. Die Anrechnungszeiten ohne Bewertung sind nicht ohne Nutzen, da sie dazu beitragen, geforderte Mindestversicherungszeiten zu erfüllen.