Anpassung der Renten

Rentner erhalten keine Lohnerhöhung, sondern bei ihnen erfolgt eine sogenannte Anpassung der Renten. Damit soll sichergestellt werden, dass sie an der Gesamtentwicklung der Wirtschaft in der Bundesrepublik beteiligt werden. Die Anpassung der Renten erfolgt in regelmäßigen Abständen: Einmal im Jahr, zum 01.07., wird, solange die Bundesregierung mit Zustimmung durch den Bundesrat kein anderes Verfahren bestimmt hat, die neue Rente mithilfe des jeweiligen Rentenwerts ermittelt. Seit dem 01.07.2009 gilt für die alten Bundesländer der Wert 27,20 Euro, für die neuen Bundesländer beziffert sich der Wert auf 24,13 Euro. Die Höhe der Anpassung der Renten orientiert sich an der Entwicklung der Löhne des Vorjahres; ebenfalls berücksichtigt werden Veränderungen im Beitragssatz der Rentenversicherung. Ab 2010 wird ein zusätzlicher Faktor in die Berechnung zur Anpassung der Renten eingeführt. Mit seiner Hilfe soll die Anpassung der Renten etwas geringer ausfallen, sodass das Rentenniveau im Jahr 2030 auf dann 67 % gesunken sein wird.