Angestelltenversicherung Rente

Als Bestandteil der deutschen Sozialversicherung, die die Angestellten im Alter und bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie die Versorgung der Hinterbliebenen absichert, gewährleistet die Angestelltenversicherung eine Rente. Ein weiteres Tätigkeitsfeld umfasst die Gesundheitsfürsorge. Per Gesetz werden alle Angestellten pflichtversichert. Ab dem Jahr 1992 gewährte die ehemals selbstständig arbeitende Angestelltenversicherung eine Rente innerhalb der Rentenversicherung (SGB VI). Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, seit 2005 Deutsche Rentenversicherung mit Sitz in Berlin, war seit 1953 der verantwortliche Träger der Angestelltenversicherung. Rente bearbeitet und zahlt sie seit 2005 nur noch im Rahmen der einheitlichen allgemeinen Rentenversicherung (Gesetzliche Rentenversicherung). Die einheitliche Organisationsform der Rentenversicherung verwendet seitdem für Arbeiter und Angestellte nur den Begriff Arbeitnehmer. Der bis zum 31. Dezember 2004 zuständige Versicherungsträger bleibt es grundsätzlich bis auf wenige Ausnahmen auch weiterhin. Seit 01.01.2005 bestimmt die Datenzentrale der Deutschen Rentenversicherung bei neu hinzukommenden Versicherten den zuzuordnenden Rentenversicherungsträger. Der letzte gezahlte Beitrag bestimmt bei Antragstellung auf Rente die Zuständigkeit.